|
|
| |
|
| Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
AGB als
PDF  |
 |
| |
| 1. Abschluss des Reisevertrages |
|
1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie der Edutainment Travel
Company GmbH ("E/T/C") den Abschluss eines Reisevertrages
auf Grundlage der Reiseausschreibung zur betreffenden Reise und
dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer
Form (E-Mail) erfolgen. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigen
wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einzustehen hat, sofern er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung
durch E/T/C zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf.
E/T/C informiert Sie mit der schriftlichen Reisebestätigung
über den Vertragsabschluss, verbunden mit der Rechnung, und
übersendet den Reisepreissicherungsschein. Weicht der Inhalt
der Reisebestätigung von demjenigen in Ihrer Anmeldung ab,
so liegt ein neues Vertragsangebot von E/T/C vor. An dieses ist
E/T/C 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das
neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung
(z.B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen und der
Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
|
| |
| 2. Zahlung des Kunden |
2.1. Nach Erhalt der Reisebestätigung
und des Reisepreissicherungsscheines, der sämtliche Kundengelder
absichert, ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig
und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 4 Wochen vor Reiseantritt
fällig und unaufgefordert zu leisten, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und wenn feststeht, dass Ihre Reise durchgeführt
wird und nicht mehr nach Ziffer 6.1 abgesagt werden kann. Maßgeblich
für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei
E/T/C.
2.3. Wird der fällige Reisepreis (Anzahlung und/oder Restzahlung)
trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt,
ist E/T/C berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323
BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich
an nachstehender Ziffer 5.2. orientieren, sofern Sie nicht ein Recht
zur Zahlungsverweigerung haben |
| |
| 3. Vertragliche Leistungen, Änderung
der Reiseausschreibung |
3.1. Umfang und Art der von E/T/C
vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus der Leistungsbeschreibung zu der betreffenden Reise in Verbindung
mit der individuellen Buchungsbestätigung. Leistungsträger
(z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros)
sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder
Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder
unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu
stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.2. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich
E/T/C ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung
der Ausschreibungen zu erklären, über die Sie vor Buchung
selbstverständlich informiert werden. |
| |
| 4. Leistungs- und Preisänderungen,
Rechte des Kunden |
4.1. Nach Vertragsschluss notwendig
werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von E/T/C
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages
lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen
und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden
Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung
pro Person bzw. pro Sitzplatz auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der
Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt
mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werde Sie
von E/T/C hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung,
die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Änderungstermin verlangt
wird, ist unwirksam.
4.3. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise
aus dem Programm von E/T/C zu verlangen, wenn E/T/C in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem eigenen
Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten Rechte unverzüglich
nach Zugang der Erklärung von E/T/C über die Änderung
der Reiseleistung oder die Preisanpassung gegenüber E/T/C geltend
zu machen. |
| |
| 5. Rücktritt durch den Kunden,
Umbuchungen, Ersatzpersonen |
|
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Reiserücktrittserklärung
bei E/T/C. Wir empfehlen, den Rücktritt aus Beweisgründen
schriftlich zu erklären.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so verlieren
wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können aber
gem. § 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen,
die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des
Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was E/T/C
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann,
bestimmt. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret
oder pauschaliert berechnen. Pauschaliert kann die Entschädigung
betragen:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
- vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 35%
- vom 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 50%
- vom 6. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 60%
- bei Nichtantritt: 80%
Es steht Ihnen dabei stets frei, bei Berechnung der konkreten oder
pauschalierten Stornoentschädigung, nachzuweisen, dass ein
Schaden überhaupt nicht oder nicht in der von E/T/C berechneten
Höhe entstanden ist.
5.3. Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der
Reise Umbuchungen (Änderungen von Reiseterminen, Reiseziel,
Unterkunft, Beförderungsart) vorgenommen werden, kann E/T/C
ein Umbuchungsentgelt von bis zu 29 Euro erheben. Ein rechtlicher
Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind
ausschließlich bis 6 Wochen vor Reisebeginn möglich.
Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag
unter den vorgenannten Bedingungen der Ziffer 5.2 und bei gleichzeitiger
Neuanmeldung durch den Kunden möglich.
5.4. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können,
hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson
zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt und die er uns zuvor anzuzeigen hat. Wir
können den Eintritt dieser dritten Person ablehnen, wenn sie
den besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht oder ihrer Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich
Reisende haften als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und sämtliche
durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
|
| |
| 6. Rücktritt und Kündigung
durch E/T/C |
6.1. Ist in der Beschreibung der
Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
und wird diese nicht erreicht, so kann E/T/C vom Vertrag zurücktreten,
wenn E/T/C die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den
Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung
dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens
zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar
auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens
4 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden
zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem
Kunden umgehend erstattet.
6.2. Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung
durch den Reiseveranstalter nachhaltig oder verhält er sich in
solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist
mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann E/T/C
ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei
behält E/T/C den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des
Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger
oder ähnliche Vorteile, die E/T/C aus der anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten
für die Rückbeförderung trägt der Störer
selbst. |
| |
| 7. Kündigung wegen höherer
Gewalt |
| Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch E/T/C
den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz
(§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann E/T/C für
bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. E/T/C ist verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden
zur Last. |
| |
| 8. Haftung des Reiseveranstalters,
Beschränkung der Haftung, Hinweis zu Versicherungen |
8.1. Unsere vertragliche Haftung
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für
einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen
uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften
wir bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache
Reisepreis diese Summe, so ist unsere Haftung bei Sachschäden
unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen
gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen
wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
8.2. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang in Ihrem Interesse
den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall
oder Krankheit sowie einer Krankenversicherung. Da die Teilnahme an
Wanderungen, Bergbesteigungen, Kanufahrten, sportlichen Betätigungen
aller Art und ähnliche, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen
zu Gesundheitsrisiken führen kann, empfiehlt E/T/C Ihnen, selbst
zu prüfen oder ggf. durch einen Hausarzt überprüfen
zu lassen, ob Ihre körperliche Konstitution die Teilnahme an
der gewählten Reise zulässt. |
| |
| 9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe,
Fristsetzung vor Kündigung des Kunden |
|
9.1. Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer
anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der
Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung
des Reisepreises nicht ein. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß
erbracht, so kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen,
wobei E/T/C die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. E/T/C kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass
eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung gegenüber
dem Kunden er-bracht wird.
9.2. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet E/T/C innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
- aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche
Erklärung - kündigen. E/T/C informiert über die Pflicht
des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen,
sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages
(§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn
die Abhilfe von E/T/C verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt
wird.
9.3. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
|
| |
| 10. Ausschluss von Ansprüchen,
Anzeigefristen und Verjährung |
10.1. Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche
sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten
Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann
der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich
um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte Frist gilt nicht
für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen.
Diese sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen
bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks
anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle
die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben.
Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder
E/T/C gegenüber anzuzeigen.
10.2. Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§
651c bis 651f BGB verjähren verjähren bei Sach- und Vermögensschäden
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die
Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden
und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate
nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen
der gesetzlichen Verjährungsfrist. |
| |
| 11. Pass- und Visumerfordernisse,
gesundheitspolizeiliche Vorschriften, keine Haftung für Visaerteilung
durch E/T/C |
11.1. E/T/C informiert Staatsangehörige
des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und
Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B.
polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die
Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11.2. E/T/C haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir
gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung
verschuldet haben. Der Reisende ist für die Einhaltung aller
zur Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
So sind insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland einzuhalten.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
wie etwa die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen, E/T/C hat seine Hinweispflichten verschuldet oder schlecht
nicht erfüllt. |
| |
| 12. Informationspflichten über
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens |
| E/T/C ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet,
Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens
sämtlicher im Rahmen Ihrer gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft/en
zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir diejenige
Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich
durchführen wird/werden und sicherstellen, dass Sie unverzüglich
Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht/feststehen.
Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt.
Die Black List/Schwarze Liste der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu
und auf unserer Internetseite und in unseren Geschäftsräumen
einsehbar. Die Liste wird von der EU laufend aktualisiert. |
| |
| 13. Datenschutz |
| Die personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt,
soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich
sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. |
| |
| 14. Sonstiges |
| Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. |
| |
| 15. Sonstiges/Gerichtsstand |
| Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge und berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Der Reisegast kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz
verklagen. |
| |
| Reiseveranstalter: |
|
|
E/T/C...
Edutainment Travel Company GmbH
Email: info@etc-reisen.de
|
Neureutherstr. 27
80799 München
|
Tel: 089-27 30 680
Fax: 089-27 30 882 |
|
| |
 |
nach oben |
AGB als PDF
 |
|
|